Das Columbarium St. Donatus hat den Status eines Eigenvermögens der katholischen Kirchengemeinde St. Donatus und finanziert sich zu 100% selbst. Alle Einnahmen dienen dem Abbau der aufgenommenen Kredite, die zur Finanzierung der Umgestaltung notwendig waren, der Reparaturrücklage, der Planung und der Umgestaltung des Vorplatzes, sowie der Finanzierung des laufenden Betriebs. Zuschüsse aus der Kirchensteuer oder über die öffentliche Hand gibt es nicht.
Wie kann ich ein Urnengrab erwerben?
Bitte treten Sie mit uns persönlich in Kontakt. Wenn Sie erwägen einen Vertrag abzuschließen, empfehlen wir Ihnen, mit uns vorher einen Termin zu vereinbaren, um Ihnen Wartezeiten zu ersparen. Wir beraten Sie gerne und finden für Sie auch kurzfristig einen Termin im Falle des Todes eines Ihrer Angehörigen.
Bei einem Sterbefall erwerben Sie als Angehörige/r das Nutzungsrecht für eine Grabkammer im Columbarium auf 20 Jahre. Eine spätere Verlängerung ist möglich.
Sie können sich auch bereits zu Lebzeiten eine Grabkammer in einer der fünf Kapellen im Hauptraum des Columbariums aussuchen und das Nutzungsrecht an ihr erwerben. Um die Ruhefrist auf 20 Jahre nach dem Tod zu erhalten, zahlen Sie bis zur tatsächlichen Inanspruchnahme zusätzlich eine jährliche Anwartschaft in Höhe von 1/20 der Nutzungsgebühr.
Die Urnengrabkammern befinden sich alle in den Innen- und Außenwänden unserer 5 Kapellen, zwischen denen Sie frei wählen können. Die Preise variieren ausschließlich mit der Höhe, in der die Grabstelle angelegt ist, und gelten für alle Kapellen gleichermaßen.
Bei uns können Sie das Nutzungsrecht an Grabkammern in 5 Preiskategorien zu folgenden Preisen erwerben:
Kategorie A (Reihe 1 und 2)
Einzelgrabstätte 3.000 €, Doppelgrabstätte 6.000 €
Kategorie B (Reihe 3 und 4)
Einzelgrabstätte 3.900 €, Doppelgrabstätte 7.800 €
Kategorie C (Reihe 5)
Einzelgrabstätte 3.450 €, Doppelgrabstätte 6.900 €
Kategorie D (Reihe 6 bis einschließlich 8)
Einzelgrabstätte 2.600 €, Doppelgrabstätte 5.200 €
Kategorie E (Reihe 9 bis einschließlich 12)
Einzelgrabstätte 2.250 €, Doppelgrabstätte 4.500 €
Mit dem Erwerb des Nutzungsrechts an einer Urnenkammer ist zudem eine Gebühr von 1.000 € je Grabkammer (bei Doppelgrabstätten entsprechend 2.000 €) verbunden, die alle von unserer Seite zu erbringenden Leistungen für ein Begräbnis abdeckt. Darin enthalten sind die Kosten für die vergoldete Grabplatte und die Inschrift, die Beisetzungsfeier, die Nutzung der Gottesdienstkapelle im Columbarium, ein Organist für die Feier und die laufenden Verwaltungskosten.
Grabstelle in der Cäcilien-Kapelle: 950,- €.
Zusätzliche, einmalige Verwaltungsgebühr 250,- €
In der Cäcilien-Kapelle auf der Empore können Urnenkapseln ohne Schmuckurne kostengünstig bestattet werden. Ein Vorverkauf eines Urnenplatzes in der Cäcilien-Kapelle ist nicht möglich. Die Cäcilien-Kapelle kann nicht im Inneren besucht werden. Bei der Beisetzungsfeier können die engsten Angehörigen der Beisetzung der Urne in das vorgesehene Fach beiwohnen. Die Namen der dort Beigesetzten werden auf einer besonderen Tafel im Hauptraum des Columbariums am Fuße der Empore zum Gedenken festgehalten.
Bitte beachten Sie, dass unsere Preise nicht die Kosten eines Bestatters beinhalten.
Zur Veranschaulichung und besseren Kalkulation haben wir für Sie unter dem Punkt „Beispiele Kalkulation“ den Erwerb des Nutzungsrechtes an verschiedenen Grabkammern durchgerechnet.